Auch in diesem Jahr wird das IP-Förderprogramm des EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum) für kleine und mittlere Unternehmen weitergeführt. Diese liegen wieder im Bereich
- Vorabbewertung der Chancen des Schutzes geistigen Eigentums "IP Scan"
- Förderung bei Marken-und Designanmeldungen, sowie bei Patentrecherchen und -anmeldungen
innerhalb und außerhalb der EU.
Die Förderung wird in Form von "Gutscheinen" bereitgestellt, die beim EUIPO beantragt und von diesem geprüft werden. "Gutschein 1", vorgesehen für Gebühren für IP Scans Marken und Geschmacksmuster, beträgt 90% von 1.500 EUR. "Gutschein 2", vorgesehen für Schutzrechtsanmeldungen, ist bei Patentgebühren auf 1.500 EUR, und bei Desigs und Marken auf 1.000 EUR begrenzt. Lediglich die Amtsgebühren werden gefördert, Anwaltsgebühren hingegen nicht.
"IP Scan" hat zum Ziel, zu evaluieren, ob und ggf. welche Arten von Schutzrechten für den Antragsteller in Frage kommen. Alle Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Pflanzensorten, geografische Angaben) fallen unter diesen Vorabdiagnosedienst. Dazu gehören auch nicht eingetragene/nicht eintragungsfähige Rechte (z. B. Geschäftsgeheimnisse, Copyright, nicht eingetragene Geschmacksmuster) und Firmennamen, Domänennamen usw. Die Förderung für den IP Scan beträgt 90%.
Wenn konkret Marken-, Design- oder Patentanmeldungen in Frage kommen, können diese bei einem nationalen Amt für geistiges Eigentum (nationale Ebene), beim EUIPO / EPA (regionale Ebene) oder auch bei der WIPO (internationale Ebene) angemeldet werden. Die Förderung beträgt hier zwischen 75% (EU) und 50% (Nicht-EU) und erstreckt sich nur auf die Amtsgebühren.
Informationen hierzu finden sich auf der Seite des EUIPO hier.
Nachdem der Antrag gestellt und vom EUIPO bewilligt wurde, erhält man im Falle des "IP Scan" weitere Informationen, welche Stelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die weitere Betreuung des Antragstellers unternimmt.
Im Falle einer Patentrecherche oder einer Marken-, Design- oder Patentanmeldung wird diese selbsttätig bzw. über einen Anwalt beauftragt bzw. durchgeführt und die Rechnung ans EUIPO zwecks Teilerstattung weitergeleitet.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!