Dr. S. Cacace

Zur Person

Frau Dr. Cacace ist Patentanwältin und zugelassene Vertreterin vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Internationalen Büro der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO, OMPI), dem Europäischen Patentamt (EPA), sowie zugelassene Vertreterin für EU-Gemeinschaftsmarken und Geschmacksmuster vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante (EUIPO, vormals HABM).

Expertise

Frau Dr. Cacace berät technisch fundiert und rechtlich umfassend zu allen gewerblichen Schutzrechten

  • Kennzeichenrechte: Marken, Firmenkennzeichen, Werktitel, geographische Herkunftsangaben.
  • Technische Schutzrechte: Patente, Gebrauchsmuster, Schutz von Pflanzensorten, ergänzende Schutzzertifikate, Arbeitnehmererfindungsrecht.
  • Designschutz: Geschmacksmuster/Design.

 

Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte

Neben einer umfangreichen Beratungstätigkeit im Markenrecht fällt die Betreuung von technischen Schutzrechten auf den Gebieten der Biotechnologie und Life Sciences, der Biochemie, Chemie, Kosmetik, Arzneimittel, Lebensmittelchemie und verwandter Wissenschaften in den Kompetenzbereich von Frau Dr. Cacace.

 

Zu den von Frau Dr. Cacace angebotenen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten zur Vorbereitung, Einreichung, Verteidigung und Aufrechterhaltung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs/Geschmacksmustern. Insbesondere:

 

  • Recherchen zu vorbekanntem Stand der Technik und „Freedom to Operate“- Recherchen in der Welt-Patentliteratur
  • Recherchen zu älteren Schutzrechten im Vorfeld von Markenanmeldungen
  • Recherchen zu älteren Schutzrechten im Vorfeld von Markenanmeldungen
  • Beratung, Ausarbeitung und Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen
  • Verfolgung des Erteilungs- bzw. Eintragungsverfahrens vor den jeweiligen Behörden
  • Führung von Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Schutzrechte Dritter
  • Gutachten zur Frage einer Marken- bzw. Patentverletzung und/oder Rechtsbeständigkeit eines Patentes
  • Überwachung von Fremdschutzrechten bzw. Anmeldungen Dritter in den Bereichen Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design
  • Schutzrechtsverlängerungen und Gebührenzahlung