Schutz für die äußere Form

Wenn die Form (fast) alles ist

Häufig beeinflusst die Verpackung die Kaufentscheidung, und das Äußere eines Produktes bestimmt den Markterfolg maßgeblich mit. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten - doch egal, ob es sich um Stoffmuster oder Armbanduhren, Kotflügel oder Blumenvasen handelt, kopiert wird heute alles.

Sehr oft hat der Produzent viel Zeit und Geld in die Perfektionierung der Produktform gesteckt, und das Produkt wird aufgrund seiner Form wiedererkannt und gekauft. Machen Sie es den Plagiatoren deutlich schwerer - mit einem angemeldeten Design!

Wirkungsvoller Schutz für nicht-technische Muster und Formen

Während Patente und Gebrauchsmuster die Technologie eines Produktes, gewissermaßen sein Innenleben, schützen, zielt ein Design (früher „Geschmacksmuster“ genannt) auf die sichtbare Außenform ab. Diese kann zwei- oder dreidimensional sein. Es können daher z.B. sowohl Entwürfe für das Muster einer Stuhlbezuges, als auch die Form des Stuhls selber geschützt werden.

Wichtig ist hierbei, das das Design neu ist. Es darf also vor dem Anmeldetag kein (nahezu) identisches Design der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein. Eine wichtige Ausnahme bildet eine Zugänglichmachung durch den Entwerfer selber, hier gilt eine einjährige Neuheitsschonfrist.

Außerdem muss das Design Eigenart aufweisen. Das bedeutet, dass es sich ausreichend vom zum Anmeldezeitpunkt bekannten „Formenschatz“ abheben muss. Ob es das tut, ist häufig schwer zu entscheiden - ein erfahrener Experte kann hier jedoch wichtige Hinweise geben.

Neuheit und Eigenart werden jedoch vom Amt nicht geprüft. Es liegt also an Ihnen und Ihrem Vertreter, die Erfolgsaussichten vor einem drohenden Rechtsstreit abzuschätzen.

Was Ihnen ein eingetragenes Design bringt

Die Möglichkeiten, die ein eingetragenes Designschutzrecht bietet, sind in etwa mit denen eines erteilten Patentes oder Gebrauchsmusters vergleichbar. Unterlassung und Schadensersatz sind zwei wichtige Maßnahmen. Sie können auch - Rechtsbeständigkeit des Designs vorausgesetzt - den Rückruf oder eine Vernichtung der verletzenden Produkte erwirken.

Im grenzüberschreitenden Warenverkehr können Sie unter Berufung auf ihr eingetragenes Design sehr schnell eine Beschlagnahme veranlassen. Gleiches gilt, wenn der Verkauf von Plagiaten über Handelsplattformen wie Amazon oder eBay unterbunden werden soll. Im Gegensatz zu einem technischen Schutzrecht ist bei einem Design die Verletzung sehr einfach zu erkennen und wird meist sehr zeitnah durch Verbannen der entsprechenden Waren aus dem System unterbunden.

Doch auch beim Design reicht oft schon der anwaltliche Hinweis auf ein bestehendes Schutzrecht, die so genannte Berechtigungsanfrage, aus, um den Verletzer zum Einlenken zu bewegen.

Die richtigen Schritte

In jedem Fall sollten Sie ihren Vertreter konsultieren - sei es, um im Rahmen einer Anmeldung die bestmögliche Schutzwirkung zu erzielen, oder im Streitfall in Abhängigkeit der Durchsetzbarkeit des Schutzrechts planvoll vorzugehen. PMD lässt Sie nicht allein !