Mit Patenten lassen sich technische Ideen schützen. Das können zum Beispiel technische Neuerungen oder Alternativen, biotechnologische Erfindungen, chemische Verfahren oder neue Materialien sein. Ganz gleich, ob es sich um ein hochkomplexes Erzeugnis oder eine einfache Vorrichtung handelt - mit einer Patentanmeldung stellen Sie sicher, dass Ihre Ideen auch Ihnen gehören. Bis zu 20 Jahre lang.
Benötigen Sie nur Schutz in Deutschland? Dann ist eine deutsche Patentanmeldung beim DPMA, dem Deutschen Patent- und Markenamt, das Richtige.
Vertreiben Sie Ihre Waren auch in anderen europäischen Ländern? Dann kommt eine europäische Patentanmeldung beim EPA, dem europäischen Patentamt, in Betracht. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Anmeldeverfahrens, das zentral beim EPA durchgeführt wird, können Sie in allen Ländern, die dem Abkommen beigetreten sind (dazu gehören auch außereuropäische Länder wie die Schweiz, Marokko oder die Türkei), ein nationales Patent eintragen lassen.
In Zukunft wird es auch das so genannte „Patent mit einheitlicher Wirkung“, kurz "Gemeinschaftspatent" geben, welches auch nach der Erteilung durch das EPA weiterhin
zentral verwaltet wird. Allerdings verzögert sich dessen Realisierung aufgrund von beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerden. Bis zu einem Inkrafttreten wird es
vermutlich noch mehrere Jahre dauern.
Wenn Sie international tätig sind, bietet sich die so genannte PCT-Anmeldung an. Mit dieser Anmeldung reservieren Sie sich für bis zu 30 Monate das Recht, Ihre technische Lösung in (nahezu) allen Ländern der Welt anzumelden, ohne bereits die dazu notwendigen Gebühren an die nationalen Ämter zahlen zu müssen. Das spart enorm viel Geld, und Sie können das Produkt in Ruhe fertig entwickeln oder nach Lizenznehmern suchen, bevor Sie sich für bestimmte Länder, in welchen Sie um Schutz ersuchen, entscheiden müssen.
Mit einem erteilten Patent haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Ideen gegen Dritte zu verteidigen. Das deutsche Patentgesetz sieht beispielsweise vor, den Verletzer auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, die Verletzung also zu beenden. Möglicherweise steht Ihnen auch Schadensersatz zu, und Sie können den Rückruf oder eine Vernichtung der verletzenden Produkte erwirken.
Häufig reicht schon der anwaltliche Hinweis auf ein bestehendes Schutzrecht, die so genannte Berechtigungsanfrage, aus, um den Verletzer zum Einlenken zu bewegen. Und nicht immer muss ein Fall vor Gericht ausgefochten werden: Immer häufiger sind Vergleiche zwischen den Parteien, eventuell unter Hinzuziehung von geschulten Mediatoren, die bessere, schnellere und vor allem kostengünstigere Lösung.
Doch auch im umgekehrten Fall schützt das Patent: Mit einer Schutzschrift bremsen Sie beispielsweise einen Mitbewerber aus, der auf einer Ausstellung Ihren Stand wegen vermeintlicher Patentverletzung schließen lassen will. Das Patent dient dann als Nachweis, dass Sie als Inhaber auch berechtigt sind, das Produkt zu verwerten.
In einem ersten Beratungsgespräch besprechen Sie Ihren Fall mit Ihrer Patentanwältin oder Ihrem
Patentanwalt. Geht es um eine neue Erfindung, muss zunächst geprüft werden, ob die Erfindung grundsätzlich patentierbar ist. Nur dann wird auch die Anmeldung erstellt, in der die zu
schützende Idee genau beschrieben wird, und beim jeweiligen Patentamt eingereicht. Dort erfolgt dann die Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit. In dieser Phase ist die Patentanwältin
oder der Patentanwalt Ansprechpartner für den Patentprüfer und klärt mit diesem fragliche Punkte, die einer
Patentfähigkeit entgegenstehen könnten. Besteht die Anmeldung die Prüfung, wird das Patent schließlich erteilt. Die benötigte Dauer von der Einreichung bis zur Erteilung beträgt häufig mehrere
Jahre. Durch proaktives Verfolgen der Anmeldung kann aber - im günstigsten Fall - schon deutlich vor Ablauf eines Jahres Klarheit über die Patentfähigkeit der Anmeldung erlangt
werden.
Bei der Planung und Durchführung einer Patentanmeldung spielen Fragen wie der Zeithorizont, die Länderbreite und natürlich die Kosten eine wichtige Rolle. Nur mit einem erfahrenen und kompetenten Partner wie PMD können Sie auf diese Fragen die Antworten finden, die Ihrer Situation umfassend gerecht werden. Ziel von PMD ist es auch, den Prüfungsprozess so schnell wie möglich zu durchlaufen, damit Sie als Mandant so früh wie möglich Gewissheit über die Patentfähigkeit Ihrer Erfindung erlangen.